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   VG Berlin, 25.06.1999 - 1 A 191.99   

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https://dejure.org/1999,21273
VG Berlin, 25.06.1999 - 1 A 191.99 (https://dejure.org/1999,21273)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.06.1999 - 1 A 191.99 (https://dejure.org/1999,21273)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - 1 A 191.99 (https://dejure.org/1999,21273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8 Abs. 1 GG; § 56 Abs. 1 VwVfG; § 29 StVO; § 8 Abs. 1 FStrG; Art. 8 GG; § 8 FStrG; § 56 VwVfG
    Straßen- und Wegerecht, Imbiss- und Verkaufsstände am Rande einer Versammlung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.1999 - 1 A 191.99
    Daß allein das Aufstellen von Imbiß- und Verzehrständen bei einer Versammlung nicht dazu führen darf, der Veranstaltung insgesamt den Versammlungscharakter abzusprechen (vgl. BVerwGE 82, 34 [39]), bedeutet nicht ohne weiteres, daß derartige Verkaufsstände auch rechtlich als Versammlungsbestandteil zu bewerten sind.

    Mit Recht nimmt der Ast. auf ein Urteil des BVerwG vom 21.4.1989 (BVerwGE 82, 34) Bezug, wonach es der Kennzeichnung einer Veranstaltung als Versammlung i. S. des Art. 8 GG nicht entgegensteht, daß diese in der Form eines Festes durchgeführt wird und deshalb z. B. auch Imbiß- und Verzehrstände aufgestellt werden sollten, da die von diesem Grundrecht in Schutz genommenen Veranstaltungen sich nicht auf Zusammenkünfte traditioneller Art beschränken, sondern vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens erfassen.

  • VG Berlin, 24.06.1997 - 1 A 221.97
    Auszug aus VG Berlin, 25.06.1999 - 1 A 191.99
    Auch in ihren bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Love Parade (Beschl. v. 24.6.1997-1 A 221/97- und v. 9.7.1998 -1 A 293/98) hat die Kammer die rechtliche Einordnung der Veranstaltung insoweit - weil nicht entscheidungserheblich - offengelassen, wenn auch erhebliche Zweifel am Versammlungscharakter anklingen lassen.
  • VG Berlin, 11.03.2016 - 1 K 59.14

    Rechtswidrigkeit erteilter versammlungsrechtlicher Auflagen

    Dies gilt unabhängig davon, ob dort Produkte mit Bezug zum Thema Hanf verkauft werden sollten oder sonstige Waren (vgl. Urteil der Kammer vom 11. Dezember 2012 - VG 1 K 354.11 - und Beschluss der Kammer vom 9. August 2013 - VG 1 L 230.13 -, juris; anders noch Beschluss der Kammer vom 28. August 1998 - VG 1 A 383.98 -, auszugsweise zitiert in: LKV 1999, 373).
  • OVG Berlin, 08.07.1999 - 1 SN 63.99
    Der Antrag der Ast. auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des VG Berlin vom 25.6.1999 (1 A 191/99) wurde abgelehnt.
  • VG Berlin, 09.08.2012 - 1 L 188.12

    Untersagung des Aufstellens und Betreibens von Versorgungsständen anlässlich der

    Aufgrund dieser fehlenden inneren Beziehung zum öffentlichen Anliegen der Versammlung unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die dem vom Antragsteller angeführten Beschluss der Kammer vom 28. August 1998 - VG 1 A 383.98 - zugrunde lag (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 25. Juni 1999, LKV 1999, 373 [375]).
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